Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Josef Jarolin
Josef Jarolin war Rapportführer und dritter Schutzhaftlagerführer in Dachau, später Lagerführer von Allach. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Dachau und Allach) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Josef Jarolin wurde am 6. März 1904 in Rehpoint geboren und wurde SS-Offizier. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- In Dachau war er Rapportführer und dritter Schutzhaftlagerführer, später leitete er Allach; er räumte Schießbefehle und die Beteiligung an der Erschießung von 1500 sowjetischen Kriegsgefangenen ein. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 13. Dezember 1945 wurde er zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1946 in Landsberg hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil stützt die Tatzuordnung auf sein eigenes Eingeständnis und die Prozessakten, nicht allein auf den Rang; es schreibt ihm nicht jede Hinrichtung oder jede Gewalttat in Dachau und Allach zu. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1941 beteiligte er sich an der Ermordung von 1500 sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem Schießplatz Hebertshausen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 13. Dezember 1945 verurteilte ihn ein US-Militärgericht zum Tode. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein US-Militärgericht verurteilte ihn am 13. Dezember 1945 zum Tode; am 28. Mai 1946 wurde er in Landsberg hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Die Zahl 1500 bezieht sich nur auf seine eingeräumte Beteiligung an der Erschießung in Hebertshausen und gilt nicht als vollständige Opferzahl Jarolins. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.