Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Johann Pauls
Johann Pauls war SS-Unterführer und Führer eines Häftlingsarbeitskommandos. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Stutthof im besetzten Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Am 9. Februar 1908 in Danzig geboren, diente er als SS-Oberscharführer im Konzentrationslager Stutthof. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
- Er führte ein Häftlingsarbeitskommando und beaufsichtigte die Arbeit der Gefangenen. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
- Das Gericht sprach ihn der Misshandlung und Verwundung sowie der Tötung und Erschießung von Häftlingen schuldig. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
Stellung in der Verantwortungskette
Seine Verantwortung beruht sowohl auf der Aufsichtsfunktion als auch auf gerichtlichen Feststellungen zu eigenen Gewalttaten und Tötungen. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Am 31. Mai 1946 wurde er im ersten Stutthof-Prozess zum Tode verurteilt. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
- Am 4. Juli 1946 wurde das Urteil in Danzig vollstreckt. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das Sonderstrafgericht in Danzig verurteilte ihn zum Tode; das Urteil wurde am 4. Juli 1946 öffentlich vollstreckt. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
Grenzen der Quellenlage
Ihm werden weder eine eigene Opferzahl noch die Taten anderer Angehöriger des Stutthof-Personals zugerechnet. Ohne geklärte Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Verbrechen und Gräber, Auswertung des beglaubigten Urteils Nr. 382/46, S. 140–141; Quelle: Museum Stutthof, Darstellung der Verfahren gegen das Lagerpersonal, Abschnitt zum ersten Prozess; Quelle: Gedanopedia, Darstellung des ersten Stutthof-Prozesses und der Hinrichtung)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.