Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Horst Paul Silvester Fischer

Am 25. März 1966 zum Tode verurteilt; am 8. Juli 1966 hingerichtet. 1912–1966

Horst Paul Silvester Fischer war Lagerarzt und stellvertretender SS-Standortarzt in Auschwitz-Monowitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz-Monowitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Auschwitz-MonowitzSelektionenPseudomedizinische Experimente

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Die Verantwortung stützt sich auf seine individualisierte Rolle bei Selektionen und die erhaltene Dokumentation von Operationen. Die Zahl aus der Anklage wird nicht als gesondert festgestellte Opferbilanz wiedergegeben. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1965 festgenommen, wurde er am 25. März 1966 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 8. Juli 1966 vollstreckt. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)

Grenzen der Quellenlage

Bundesarchiv-Quellen erörtern die politische Instrumentalisierung der Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR. Dieser Kontext hebt die dokumentierte Funktion und das Urteil nicht auf, verlangt aber die Trennung von Feststellungen und propagandistischer Inszenierung. Ein Porträt wurde wegen ungeklärter Rechte nicht ausgewählt. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.