Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Horst Paul Silvester Fischer
Horst Paul Silvester Fischer war Lagerarzt und stellvertretender SS-Standortarzt in Auschwitz-Monowitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz-Monowitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Von 1942 bis Januar 1945 war er Lagerarzt und stellvertretender SS-Standortarzt in Auschwitz-Monowitz. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
- Das Bundesarchiv hält fest, dass er in dieser Funktion unmittelbar für Selektionen und damit für die Ermordung von Häftlingen verantwortlich war. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
- Die Dokumentation des Auschwitz-Museums nennt ihn unter SS-Ärzten ohne chirurgische Qualifikation, die medizinisch unnötige Operationen an Häftlingen zur Übung ausführten. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)
Stellung in der Verantwortungskette
Die Verantwortung stützt sich auf seine individualisierte Rolle bei Selektionen und die erhaltene Dokumentation von Operationen. Die Zahl aus der Anklage wird nicht als gesondert festgestellte Opferbilanz wiedergegeben. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Von 1942 bis Januar 1945 war er als Arzt in Auschwitz-Monowitz tätig. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
- Am 25. März 1966 verurteilte ihn das Oberste Gericht der DDR zum Tode. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
- Am 8. Juli 1966 wurde das Urteil in Leipzig vollstreckt. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
1965 festgenommen, wurde er am 25. März 1966 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 8. Juli 1966 vollstreckt. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
Grenzen der Quellenlage
Bundesarchiv-Quellen erörtern die politische Instrumentalisierung der Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR. Dieser Kontext hebt die dokumentierte Funktion und das Urteil nicht auf, verlangt aber die Trennung von Feststellungen und propagandistischer Inszenierung. Ein Porträt wurde wegen ungeklärter Rechte nicht ausgewählt. (Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt; Quelle: Bundesarchiv, zitierter Abschnitt)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.