Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Hildegard Lächert
Hildegard Lächert war SS-Aufseherin in Majdanek und Auschwitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Majdanek und Auschwitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Sie war als Aufseherin in Ravensbrück, Majdanek, Płaszów und Auschwitz eingesetzt. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt)
- Das Auschwitz-Museum beschreibt ihr Verhalten gegenüber Häftlingen in Majdanek als besonders brutal. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)
- In zwei Nachkriegsverfahren erhielt sie zunächst 15 Jahre in Polen und später 12 Jahre in Düsseldorf. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt; Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil stützt die Verantwortung auf eine individualisierte Beschreibung von Gewalt und zwei Urteile, nicht allein auf die Zugehörigkeit zum Lagerpersonal. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1941 begann sie ihren Dienst im Konzentrationslagersystem. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)
- 1947 wurde sie zu 15 Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt)
- 1981 endete der Düsseldorfer Majdanek-Prozess für sie mit einer Strafe von 12 Jahren. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt; Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Urteil von 15 Jahren wurde sie durch die Amnestie von 1956 entlassen. 1975 erneut festgenommen, erhielt sie im 1981 beendeten Majdanek-Prozess 12 Jahre Haft. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: State Museum at Majdanek, zitierter Abschnitt; Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt)
Grenzen der Quellenlage
Keine Opferzahl wird ausschließlich Lächert zugeschrieben. Ihr Sterbeort wurde nicht unabhängig bestätigt und bleibt offen. Ein Porträt wurde wegen ungeklärter Rechte nicht ausgewählt. (Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt; Quelle: lobid / North Rhine-Westphalian Library Service, GND record, zitierter Abschnitt)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.