Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Heinz Jost

im Einsatzgruppen-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt; nach Strafmilderung 1951 entlassen 1904–1964

Heinz Jost war Leiter des RSHA-Amts VI und von März bis September 1942 Befehlshaber der Einsatzgruppe A. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Baltikum und Raum Leningrad, mit Sitz in Riga) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Jost leitete von 1939 bis Anfang 1942 das RSHA-Amt VI, den Auslandsnachrichtendienst des SD.
  • Von März bis September 1942 befehligte er die Einsatzgruppe A und trug in diesem Zeitraum Verantwortung für Tätigkeit und Berichterstattung ihrer unterstellten Kommandos.
  • Ein amerikanisches Militärgericht verurteilte ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen.

Stellung in der Verantwortungskette

Jost verband eine leitende Tätigkeit im RSHA mit operativer Führung im Osten. Seine Verantwortung ergibt sich aus Amt, Kenntnis und Befehlsgewalt im Jahr 1942; sie rechtfertigt nicht, ihm die gesamte frühere Bilanz der Einsatzgruppe A zuzuschreiben.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im September 1939 wurde er Leiter des RSHA-Amts VI.
  • Von März bis September 1942 folgte er Franz Walter Stahlecker als Befehlshaber der Einsatzgruppe A nach.
  • Im April 1948 verurteilte ihn das Einsatzgruppen-Tribunal zu lebenslanger Haft.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Seine lebenslange Freiheitsstrafe wurde bei der Überprüfung der Nürnberger Urteile herabgesetzt. Im Dezember 1951 verließ er das Gefängnis Landsberg; bis zu seinem Tod 1964 wurde er nicht erneut strafrechtlich verfolgt.

Grenzen der Quellenlage

Die häufig genannte Zahl von mehr als 135.000 durch die Einsatzgruppe A Ermordeten bezieht sich überwiegend auf die Zeit vor Josts Übernahme des Kommandos. Sie darf nicht als Gesamtzahl seiner eigenen Amtszeit ausgegeben werden, auch wenn das Tribunal ihn für die während seiner Führung begangenen Verbrechen verantwortlich befand.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.