Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Heinrich Andergassen

Von einer US-Militärkommission zum Tode verurteilt und am 26. Juli 1946 hingerichtet. 1908–1946

Heinrich Andergassen war Leiter der SD-Außenstelle Meran und Sipo-Funktionär in Bozen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Südtirol) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Gestapo und SDFolterEinzeltötungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil weist ihm nur den dokumentierten Deportationsbefehl sowie konkrete Morde und Folterhandlungen zu, nicht sämtliche Taten der Strukturen, in denen er diente. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Vom 9. bis 15. Januar 1946 stand er in Neapel vor Gericht; nach dem Todesurteil wurde er am 26. Juli 1946 hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen verorten die Hinrichtung unterschiedlich bei Pisa oder Livorno; das Hinrichtungsdatum ist gesichert. Institutionelle Quellen datieren Longons Tod entweder auf den 31. Dezember 1944 oder den 1. Januar 1945; das Profil bezeichnet daher die Nacht zum Jahreswechsel. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.