Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Günther Herrmann

1973 in Düsseldorf zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt 1908–2004

Günther Herrmann war Führer des Sonderkommandos 4b der Einsatzgruppe C bei Massenmorden in der Ukraine. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Winnyzja · Ukraine) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

EinsatzgruppenMassenhinrichtungenShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Die Verantwortung beruht auf seiner belegten Führung und dem konkreten Befehl in Winnyzja; nicht alle Handlungen der Einsatzgruppe C werden ihm pauschal zugerechnet. (Quelle: Institut für Zeitgeschichte / VEJ — VEJ, Bd. 7, Einleitung, Druckseite 32 und Anmerkung 56 (Ereignismeldung Nr. 47 vom 9. August 1941, BArch R 58/215, Bl. 230); Dokument 27, Druckseite 181, Anmerkung 31; Quelle: Harvard Law School Library / NMT 9 — NMT 9, Aussage des Einsatzgruppe-C-Offiziers Lothar Fendler, HLSL-Sequenz ab 4009; Herrmann als Führer des Sonderkommandos 4b benannt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Herrmann 1973 zu sieben Jahren Gefängnis. Die hier ausgewerteten Quellen tragen keine Beschreibung sämtlicher Einzeltaten, über die das Gericht entschied. (Quelle: Institut für Zeitgeschichte / VEJ — VEJ, Bd. 7, Einleitung, Druckseite 32 und Anmerkung 56 (Ereignismeldung Nr. 47 vom 9. August 1941, BArch R 58/215, Bl. 230); Dokument 27, Druckseite 181, Anmerkung 31)

Grenzen der Quellenlage

Institutionelle Quellen belegen nur die Geburts- und Todesjahre 1908–2004; genaue Tage wurden nicht unabhängig geprüft. Keine Opferzahl wird dem Befehl in Winnyzja zugeordnet. Vor einer genaueren rechtlichen Einordnung ist das vollständige Düsseldorfer Urteil zu prüfen. Kein lizenziertes Porträt ausgewählt. (Quelle: Institut für Zeitgeschichte / VEJ — VEJ, Bd. 7, Einleitung, Druckseite 32 und Anmerkung 56 (Ereignismeldung Nr. 47 vom 9. August 1941, BArch R 58/215, Bl. 230); Dokument 27, Druckseite 181, Anmerkung 31; Quelle: Institut für Zeitgeschichte / VEJ — VEJ, Bd. 3, Dokument 276, PDF-Seite 690, Anmerkung 2: Herrmann (1908–2004) leitete die Gestapo in Brünn von Juli 1939 bis April 1941)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.