Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Gunter d’Alquen

In der Entnazifizierung als Hauptschuldiger eingestuft; 10 Jahre Internierung und Geldstrafen. 1910–1998

Gunter d’Alquen war Hauptschriftleiter des Schwarzen Korps und Befehlshaber der Waffen-SS-Propaganda. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich und besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Propaganda und AnstiftungJudenverfolgungSSWaffen-SS

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Gunter d’Alquen nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Entlassung 1958 arbeitete d’Alquen in der Wirtschaft und blieb in Kreisen ehemaliger Waffen-SS-Angehöriger aktiv. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil erfasst persönliche redaktionelle Entscheidungen, Mitautorschaft und die Führung eines Propagandaapparats. Es wertet die SS-Mitgliedschaft allein nicht als Beweis jeder Straftat und stellt die Entnazifizierung nicht als Kriegsverbrecherprozess dar. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.