Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Georg von Küchler
Georg von Küchler war Befehlshaber der 18. Armee und der Heeresgruppe Nord. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (nördliche Sowjetfront · Leningrad) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Georg von Küchler befehligte die 18. Armee an der Ostfront und ab dem 17. Januar 1942 die Heeresgruppe Nord, die Leningrad belagerte. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.)
- Das Gericht stellte fest, dass er als Befehlshaber der 18. Armee den Kommissarbefehl an Untergebene weitergab, deren Einheiten ihn ausführten. Auch den Gerichtsbarkeitserlass Barbarossa gab er weiter; unterstellte Einheiten erschossen Zivilisten rechtswidrig. (Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)
- Nach den Feststellungen des Gerichts kannte er Berichte über rechtswidrige Erschießungen sowjetischer Kriegsgefangener und griff nicht ein. Ebenso billigte er völkerrechtswidrige gefährliche Arbeit von Kriegsgefangenen und Zivilisten. (Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)
Stellung in der Verantwortungskette
Dies sind gerichtliche Feststellungen zur Befehlsweitergabe und Befehlsverantwortung. Die Leitung der Belagerung Leningrads allein beweist nicht, dass er jeden Befehl zu Hunger oder Tod von Zivilisten selbst erteilte. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 30. Mai 1881 – Geburt bei Hanau (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.)
- 1941 – Führung der 18. Armee beim Angriff auf die Sowjetunion und Weitergabe des Kommissarbefehls (Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)
- 17. Januar 1942 – Übernahme der Heeresgruppe Nord (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.)
- 27.–28. Oktober 1948 – Urteil im Prozess gegen das Oberkommando: 20 Jahre Haft (Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.; Quelle: University of Georgia School of Law, Nuremberg Trials Collection, Trial 12 - High Command Case, Zeilen 11–21: Angeklagter und Urteilsdaten; Verweise auf das Urteil von Tribunal V.)
- 1953 – vorzeitige Entlassung aus Landsberg (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.)
- 25. Mai 1968 – Tod in Garmisch-Partenkirchen (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das US-Militärgericht befand Küchler in den Anklagepunkten II und III, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für schuldig und verurteilte ihn im Oktober 1948 zu 20 Jahren Haft. 1953 wurde er vorzeitig aus Landsberg entlassen. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.; Quelle: University of Georgia School of Law, Nuremberg Trials Collection, Trial 12 - High Command Case, Zeilen 11–21: Angeklagter und Urteilsdaten; Verweise auf das Urteil von Tribunal V.)
Grenzen der Quellenlage
Das Gericht stellte weder eine allgemeine strafrechtliche Verbindung zu den Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppe A noch eine Verantwortung für den Kommandobefehl fest. Die Darstellung der Urteilsgrundlage im Deutschen Historischen Museum ist unklar oder fehlerhaft; maßgeblich ist hier das Urteil. Ohne gesicherte Nutzungsrechte wird kein Porträt verwendet. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.