Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Georg von Küchler

im Prozess gegen das Oberkommando zu 20 Jahren verurteilt; 1953 entlassen 1881–1968

Georg von Küchler war Befehlshaber der 18. Armee und der Heeresgruppe Nord. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (nördliche Sowjetfront · Leningrad) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenKriegsgefangeneZwangsarbeitKommissarbefehl

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Dies sind gerichtliche Feststellungen zur Befehlsweitergabe und Befehlsverantwortung. Die Leitung der Belagerung Leningrads allein beweist nicht, dass er jeden Befehl zu Hunger oder Tod von Zivilisten selbst erteilte. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Militärgericht befand Küchler in den Anklagepunkten II und III, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für schuldig und verurteilte ihn im Oktober 1948 zu 20 Jahren Haft. 1953 wurde er vorzeitig aus Landsberg entlassen. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.; Quelle: University of Georgia School of Law, Nuremberg Trials Collection, Trial 12 - High Command Case, Zeilen 11–21: Angeklagter und Urteilsdaten; Verweise auf das Urteil von Tribunal V.)

Grenzen der Quellenlage

Das Gericht stellte weder eine allgemeine strafrechtliche Verbindung zu den Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppe A noch eine Verantwortung für den Kommandobefehl fest. Die Darstellung der Urteilsgrundlage im Deutschen Historischen Museum ist unklar oder fehlerhaft; maßgeblich ist hier das Urteil. Ohne gesicherte Nutzungsrechte wird kein Porträt verwendet. (Quelle: Deutsches Historisches Museum, LeMO-Biografie Georg von Küchlers, Zeilen 2–6, 73–79 und 89–102: Lebensdaten, Befehlsstellungen und Entlassung 1953.; Quelle: United Nations War Crimes Commission, The German High Command Trial, Law Reports Bd. XII (Library of Congress), PDF-S. 36, 41, 50, 57, 60–61, 104 und 129: Feststellungen und Urteil zu Küchler.)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.