Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Georg Schallermair

Am 23. September 1947 zum Tode verurteilt; am 7. Juni 1951 hingerichtet. 1894–1951

Georg Schallermair war Rapportführer im Außenlager Mettenheim I. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mühldorf am Inn, Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerLagerterrorEinzeltötungenTodesstrafe

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Georg Schallermair nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Todesurteil wurde nach militärischer Überprüfung aufrechterhalten und am 7. Juni 1951 im Gefängnis Landsberg vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Institutionelle Quellen nennen seinen SS-Dienstgrad unterschiedlich als Oberscharführer oder Hauptscharführer; das Profil folgt dem Verzeichnis der Lagerfunktionen und vermerkt die Abweichung. Eine Zahl der tödlich misshandelten Häftlinge wird über die in der militärischen Urteilsprüfung anerkannten Feststellungen hinaus nicht festgelegt. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.