Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Friedrich Karl Wilhelm

Am 14. August 1947 wurde er zum Tode verurteilt und am 26. November 1948 in Landsberg hingerichtet. 1890–1948

Friedrich Karl Wilhelm war leitender SS-Sanitätsdienstgrad im Häftlingskrankenbau. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Buchenwald) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

NS-MedizinKonzentrationslagerEinzeltötungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Friedrich Karl Wilhelm nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Krieg wurde er im Buchenwald-Hauptprozess verurteilt und hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Prozessakten enthalten Streit über das Ausmaß der Injektionen; das Profil nennt keine Opferzahl und stützt sich auf die festgestellte Beteiligung. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.