Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Friedrich Mennecke

nicht rechtskräftig zum Tode verurteilt; vor der Entscheidung über die Revision in Haft gestorben 1904–1947

Friedrich Mennecke war Direktor der Anstalt Eichberg, T4-Gutachter und reisender Selektionsarzt für KZ-Häftlinge bei der Aktion 14f13. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland / System der Konzentrationslager) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion T4Aktion 14f13Ermordung von Patientinnen und PatientenKonzentrationslager

Gesicherte Befunde

  • Als Direktor der Anstalt Eichberg gestaltete er deren Mitwirkung am System der Patiententötungen mit und arbeitete zugleich als Gutachter für T4.
  • Er reiste in psychiatrische Anstalten und Konzentrationslager, wo er anhand von Meldebögen und kurzen Begutachtungen Tausende Patienten und Häftlinge zur Tötung in T4-Anstalten auswählte.
  • In einem Brief vom 25. November 1941 beschrieb er sein eigenes Arbeitstempo und die Routine der Selektion in Buchenwald; dieses Täterdokument erlaubt es, seine Handlungen bei der Aktion 14f13 zu individualisieren.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn 1946 im Eichberg-Prozess zum Tode. Mennecke legte Revision ein und starb vor deren Entscheidung in der Haftanstalt Butzbach, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig wurde.

Stellung in der Verantwortungskette

Mennecke verbindet die lokale Leitung einer psychiatrischen Anstalt mit dem überregionalen, mobilen Selektionsmechanismus von T4 und 14f13. Die erhaltenen Briefe ermöglichen es, nicht nur sein Amt, sondern auch seine eigene Arbeitsweise zu beschreiben.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Leitung der Anstalt Eichberg 1939
  • Beginn der Tätigkeit als T4-Gutachter 1940
  • Selektionen von KZ-Häftlingen im Rahmen der Aktion 14f13 in den Jahren 1941–1942
  • nicht rechtskräftiges Todesurteil im Eichberg-Prozess 1946 und Tod vor der Entscheidung über die Revision am 28. Januar 1947
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im ersten Eichberg-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde er 1946 zum Tode verurteilt. Er legte Revision ein, starb jedoch am 28. Januar 1947 in der Strafanstalt Butzbach, bevor über sie entschieden wurde; das Urteil wurde nicht rechtskräftig.

Grenzen der Quellenlage

Institutionelle Quellen sprechen von Tausenden Menschen, die Mennecke auswählte, liefern jedoch keine einzige unstrittige persönliche Bilanz. Die Gesamtzahlen der Aktion 14f13 dürfen nicht auf sein Konto übertragen werden. Die Todesursache in Haft wird in der Literatur unterschiedlich angegeben und sollte ohne medizinische Akten im Profil nicht entschieden werden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.