Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Franz Suchomel
Franz Suchomel war Treblinka-Besatzungsmitglied; Leiter des Goldjuden-Kommandos. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka · besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Franz Suchomel wurde am 3. Dezember 1907 in Český Krumlov geboren. 1942–1943 gehörte er zur deutschen Besatzung des Vernichtungslagers Treblinka. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod)
- Er leitete das Kommando der „Goldjuden“ mit etwa zehn bis zwölf Gefangenen, die Geld, Gold und andere den Opfern abgenommene Wertsachen registrieren und verpacken mussten. (Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden)
- Das Gericht stellte fest, dass er bei der Abfertigung ankommender Transporte mitwirkte und Frauen aus der Entkleidungsbaracke in Richtung der Gaskammern führte. In einem belegten Fall brachte er eine unbekleidete Frau zum sogenannten „Lazarett“, wo sie erschossen wurde; wer schoss, konnte das Gericht nicht feststellen. (Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
- Im Düsseldorfer Treblinka-Prozess wurde er wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Menschen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er starb am 18. Dezember 1979 in Altötting. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
Stellung in der Verantwortungskette
Suchomels Verantwortung ergibt sich aus seinen festgestellten Tätigkeiten bei Transporten, der Aufsicht über Gefangene bei der Sortierung des Eigentums der Opfer und dem Urteil. Die Zahl von mindestens 300.000 bezeichnet den gerichtlich festgestellten Umfang der Beihilfe, keine Zahl persönlich getöteter Menschen. (Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1942–1943 — Dienst in der deutschen Besatzung des Vernichtungslagers Treblinka. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden)
- 1965 — Verurteilung in Düsseldorf zu sechs Jahren wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Menschen. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
- 18. Dezember 1979 — Tod in Altötting. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Suchomel wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Menschen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Wie lange er die Strafe tatsächlich verbüßte, lässt sich mit den hier verwendeten Quellen nicht zuverlässig feststellen. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
Grenzen der Quellenlage
Das Gericht stellte nicht fest, dass Suchomel die Frau im „Lazarett“ selbst erschoss; der Schuss wird ihm hier nicht zugeschrieben. Quellen nennen unterschiedliche SS-Dienstgrade (Unterscharführer / Oberscharführer), daher wird kein einheitlicher Rang für seine gesamte Dienstzeit behauptet. Die Bildrechte eines Porträts sind nicht geklärt; es wird kein Bild verwendet. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.