Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Franz Suchomel

In Düsseldorf wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Menschen zu sechs Jahren verurteilt. 1907–1979

Franz Suchomel war Treblinka-Besatzungsmitglied; Leiter des Goldjuden-Kommandos. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka · besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion ReinhardtEigentumsraubGaskammern

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Suchomels Verantwortung ergibt sich aus seinen festgestellten Tätigkeiten bei Transporten, der Aufsicht über Gefangene bei der Sortierung des Eigentums der Opfer und dem Urteil. Die Zahl von mindestens 300.000 bezeichnet den gerichtlich festgestellten Umfang der Beihilfe, keine Zahl persönlich getöteter Menschen. (Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Suchomel wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Menschen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Wie lange er die Strafe tatsächlich verbüßte, lässt sich mit den hier verwendeten Quellen nicht zuverlässig feststellen. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)

Grenzen der Quellenlage

Das Gericht stellte nicht fest, dass Suchomel die Frau im „Lazarett“ selbst erschoss; der Schuss wird ihm hier nicht zugeschrieben. Quellen nennen unterschiedliche SS-Dienstgrade (Unterscharführer / Oberscharführer), daher wird kein einheitlicher Rang für seine gesamte Dienstzeit behauptet. Die Bildrechte eines Porträts sind nicht geklärt; es wird kein Bild verwendet. (Quelle: Ústav pro studium totalitních režimů — Pavel Zeman, Paměť a dějiny 2016/02, Druckseiten 46–47, Tabelle 1 (Zeile Franz Suchomel) und Absatz zu Nachkriegsurteil und Tod; Quelle: Muzeum Treblinka, Lagertopografie, Absatz zum Wertsachen-Sortierplatz und zu den Goldjuden; Quelle: Landgericht Düsseldorf — Treblinka-Urteil, archiviertes Gerichtsprotokoll, Urteil, Abschnitte II–III zu Suchomel (Transkriptzeilen 1548–1582) und Tenor I.7)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.