Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Franz Alfred Six
Franz Alfred Six war Führer des Vorkommandos Moskau in der Einsatzgruppe B und leitender RSHA-Funktionär. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Smolensk · besetzte Sowjetunion · Berlin) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Franz Alfred Six wurde am 12. August 1909 in Mannheim geboren und starb am 9. Juli 1975 in Bozen. Seit 1930 gehörte er der NSDAP an; im SD und RSHA bekleidete er leitende Funktionen, darunter die Leitung des Amtes VII für weltanschauliche Forschung. (Quelle: Deutsche Biographie — biographical entry “Six, Franz Alfred”, life dates and career section)
- Am 20. Juni 1941 wurde er zum Führer des Vorkommandos Moskau innerhalb der Einsatzgruppe B ernannt. Das Urteil hält fest, dass er am 25. Juli Smolensk erreichte und bis in die zweite Augusthälfte 1941 bei der Einheit blieb. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six)
- Das Tribunal behandelte Berichte über 144 „Liquidierungen“ aus dem Tätigkeitszeitraum der Einheit, erklärte jedoch ausdrücklich, es könne nicht mit wissenschaftlicher Gewissheit feststellen, dass Six aktiv am Mordprogramm teilgenommen habe. Zugleich sah es ihn als Teil einer Organisation an, die an Grausamkeiten und unmenschlichen Handlungen beteiligt war. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six)
- Im Einsatzgruppen-Prozess wurde er in den Punkten I und II sowie wegen seiner Mitgliedschaft in SS und SD in Punkt III schuldig gesprochen. Er erhielt zwanzig Jahre Haft; der NARA-Bericht vermerkt seine vorzeitige Entlassung 1952. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — defendant table and verdict table for the Einsatzgruppen Case; Quelle: United States National Archives and Records Administration — Interagency Working Group — section “Franz Six” in the report on CIA Record Group 263)
Stellung in der Verantwortungskette
Die Verantwortung von Six wird anhand seiner Führungsfunktion, seiner Stellung im RSHA-Apparat und der gerichtlichen Feststellungen dargestellt. Die Zahl 144 aus Einheitsberichten wird nicht als Zahl von Six persönlich begangener Tötungen ausgegeben. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — defendant table and verdict table for the Einsatzgruppen Case)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 20. Juni 1941 – Ernennung zum Führer des Vorkommandos Moskau in der Einsatzgruppe B (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six)
- 25. Juli bis Ende August 1941 – Aufenthalt mit der Einheit in Smolensk laut Urteil (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six)
- 10. April 1948 – Schuldsprüche in den Punkten I–III und zwanzig Jahre Haft (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — defendant table and verdict table for the Einsatzgruppen Case)
- 1952 – vorzeitige Haftentlassung (Quelle: United States National Archives and Records Administration — Interagency Working Group — section “Franz Six” in the report on CIA Record Group 263)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das Einsatzgruppen-Tribunal sprach Six in allen drei Anklagepunkten schuldig und verhängte zwanzig Jahre Haft. NARA vermerkt seine vorzeitige Entlassung 1952 und spätere Hinweise auf Kontakte ehemaliger NS-Funktionäre in nachrichtendienstlichen Kreisen. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — defendant table and verdict table for the Einsatzgruppen Case; Quelle: United States National Archives and Records Administration — Interagency Working Group — section “Franz Six” in the report on CIA Record Group 263)
Grenzen der Quellenlage
Das Urteil selbst ließ eine aktive Beteiligung am Mordprogramm nach dem ausdrücklich genannten Beweismaß offen; diese Grenze muss sichtbar bleiben. Die in Einheitsberichten genannten Tötungen dürfen ohne weitere Belege nicht Six als persönliche Taten zugeschrieben werden. Ein Porträt fehlt, weil bei dieser Prüfung keine konkrete Datei samt veröffentlichungsfähiger Lizenz und Attribution verifiziert wurde. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — HLSL sequences 6802–6808; judgment findings concerning Franz Six; Quelle: Deutsche Biographie — biographical entry “Six, Franz Alfred”, life dates and career section; Quelle: United States National Archives and Records Administration — Interagency Working Group — section “Franz Six” in the report on CIA Record Group 263)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.