Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ferdinand Schörner

1957 zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt 1892–1973

Ferdinand Schörner war Generalfeldmarschall, wegen rechtswidriger Tötung und versuchter Tötungen unterstellter Soldaten verurteilt. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ostfront · Mitteleuropa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenHinrichtungenRepressionen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil beruht auf den im Münchner Urteil individualisierten Taten; der hohe militärische Rang ist Kontext und ersetzt keinen Tatnachweis. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG München I, 15.10.1957, 3 Ks 10/57, Lfd. Nr. 466, s. 359 i nast.; Quelle: Deutsche Biographie, biogram „Schörner, Ferdinand”, życie, dowództwa i postępowanie powojenne)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Landgericht München I verurteilte Schörner wegen Totschlags und zweier versuchter Tötungen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Aus Gesundheitsgründen wurde er vorzeitig entlassen. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG München I, 15.10.1957, 3 Ks 10/57, Lfd. Nr. 466, s. 359 i nast.; Quelle: Deutsche Biographie, biogram „Schörner, Ferdinand”, życie, dowództwa i postępowanie powojenne)

Grenzen der Quellenlage

Das Urteil erfasste nicht jede Entscheidung Schörners als Wehrmachtbefehlshaber. Das Profil macht weder Rang noch Ruf zum Beweis weiterer, nicht abgeurteilter Taten. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG München I, 15.10.1957, 3 Ks 10/57, Lfd. Nr. 466, s. 359 i nast.; Quelle: Deutsche Biographie, biogram „Schörner, Ferdinand”, życie, dowództwa i postępowanie powojenne)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.