Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst von Weizsäcker

1949 verurteilt; sieben Jahre auf fünf herabgesetzt; 1950 entlassen 1882–1951

Ernst von Weizsäcker war Staatssekretär im Auswärtigen Amt, beteiligt an der administrativen Genehmigung von Judendeportationen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin · besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Deportation von JudenVerbrechen gegen die MenschlichkeitZentralverwaltung

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil stützt die Verantwortung auf eine konkrete Deportationsgenehmigung und seine Stellung als Staatssekretär; es schreibt ihm nicht automatisch jede Handlung des Auswärtigen Amts zu. (Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, HLSL seq. 28473–28476; wyrok w sprawie deportacji 6000 Żydów z Francji; Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, Ministries Case introduction, defendants, verdicts and sentences; Quelle: Deutsche Biographie, biogram i dane normatywne Ernsta von Weizsäckera)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Gericht verurteilte Weizsäcker im Wilhelmstraßen-Prozess zu sieben Jahren Haft. Die Strafe wurde auf fünf Jahre reduziert; 1950 wurde er entlassen. (Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, HLSL seq. 28473–28476; wyrok w sprawie deportacji 6000 Żydów z Francji; Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, Ministries Case introduction, defendants, verdicts and sentences; Quelle: Deutsche Biographie, biogram i dane normatywne Ernsta von Weizsäckera)

Grenzen der Quellenlage

Das Gericht sprach ihn von mehreren weiteren Vorwürfen frei, darunter Teilen der Aggressionsanklage und der Kirchenverfolgung. Das Profil erweitert das Urteil nicht über die Deportationshandlung und die aufrechterhaltenen Feststellungen zu Punkt V hinaus. (Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, HLSL seq. 28473–28476; wyrok w sprawie deportacji 6000 Żydów z Francji; Quelle: Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, Ministries Case introduction, defendants, verdicts and sentences; Quelle: Deutsche Biographie, biogram i dane normatywne Ernsta von Weizsäckera)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.