Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst von Leyser

1948 wurde er in den Anklagepunkten 3 und 4 schuldig gesprochen und zu 10 Jahren verurteilt; 1951 kam er frei. 1889–1962

Ernst von Leyser war General der Infanterie und Korpskommandeur. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Sowjetunion und Balkan) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenMilitärbesatzungZwangsarbeit

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Ernst von Leyser nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Freilassung 1951 lebte er bis zu seinem Tod am 23. September 1962 in Deutschland. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Im Anklagepunkt 1 zu Geiseln erfolgte kein Schuldspruch; das Profil hält diese Abgrenzung fest. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.