Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Erich Mußfeldt
Erich Mußfeldt war Leiter des Krematoriums und des Leichenkommandos im Konzentrationslager Lublin-Majdanek, anschließend Aufseher der Krematorien in Auschwitz-Birkenau. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Majdanek · Lublin · Auschwitz-Birkenau) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Seit Sommer 1942 leitete er das Krematorium und das mit Leichen befasste Gefangenenkommando im Konzentrationslager Lublin-Majdanek; gemeinsam mit ihm unterstellten SS-Funktionären beaufsichtigte er die Arbeit des Kommandos.
- Am 19. Februar 1943 wurde er nach Auschwitz entsandt, um die Technik der Leichenverbrennung auf offenen Scheiterhaufen kennenzulernen. Nach seiner Rückkehr nach Majdanek wirkte er unter Kommandant Hermann Florstedt an der Exhumierung und Verbrennung von Leichen im Rahmen der Maßnahmen zur Beseitigung von Verbrechensspuren mit.
- Nach der Massenhinrichtung der Aktion Erntefest vom 3. November 1943 sammelte sein Kommando auf Weisung höherer Vorgesetzter seit dem 4. November Holz und verbrannte seit dem 5. November die Leichen der Opfer. Mußfeldt organisierte die Beseitigung der Leichen; die Quellen weisen ihn jedoch nicht als Urheber des Befehls zur Hinrichtung selbst aus.
- Im Mai 1944 wurde er nach Auschwitz-Birkenau versetzt, wo er Otto Moll unterstand und tagsüber die Arbeit zweier Krematorien beaufsichtigte. Er wirkte am Mechanismus zur Beseitigung der Leichen während der Deportation und Ermordung der ungarischen Jüdinnen und Juden mit.
- Im ersten Auschwitz-Prozess verurteilte ihn das Oberste Nationale Tribunal am 22. Dezember 1947 zum Tode. Das Urteil wurde am 24. Januar 1948 in Krakau vollstreckt.
Stellung in der Verantwortungskette
Mußfeldt zeigt ein technisches und ausführendes Glied des Massenmordes: die Führung von Gefangenenkommandos, den Betrieb von Krematorien sowie Exhumierung und Vernichtung von Leichen. Diese Handlungsmacht ist von der Erteilung des Schießbefehls bei der Aktion Erntefest zu unterscheiden, der von höherer Stelle kam.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der Leitung des Krematoriums und des Leichenkommandos in Majdanek im Sommer 1942
- Schulungsreise nach Auschwitz am 19. Februar 1943 und spätere Einführung der Leichenverbrennung auf offenen Scheiterhaufen
- Organisation der Leichenverbrennung nach der Aktion Erntefest seit dem 4.–5. November 1943
- Versetzung nach Auschwitz-Birkenau und Aufsicht über Krematorien seit Mai 1944
- Prozess vor dem Obersten Nationalen Tribunal 1947, Todesurteil und Hinrichtung am 24. Januar 1948
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Krieg wurde er in Krakau gemeinsam mit anderen Angehörigen der Auschwitz-Besatzung vor Gericht gestellt. Das Oberste Nationale Tribunal sprach ihn im ersten Auschwitz-Prozess schuldig und verurteilte ihn am 22. Dezember 1947 zum Tode. Das Urteil wurde am 24. Januar 1948 im Krakauer Gefängnis durch Erhängen vollstreckt.
Grenzen der Quellenlage
In den Quellen erscheinen die Namensformen Mußfeld, Muhsfeldt und Mussfeldt; es handelt sich um orthografische Varianten derselben Person, nicht um Pseudonyme. Einige technische Einzelheiten stammen aus Nachkriegsaussagen Mußfeldts und seiner Untergebenen, die im eigenen Prozessinteresse abgegeben wurden und deshalb mit der Lagerdokumentation abgeglichen werden müssen. Das Profil schreibt ihm weder den Befehl zum Beginn der Aktion Erntefest zu noch erstellt es eine persönliche Opferbilanz.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.