Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Erich Fuchs
Erich Fuchs war Techniker der „Aktion T4“ und der „Aktion Reinhardt“, verbunden mit dem Einbau von Vergasungsanlagen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Bełżec · Sobibór · Treblinka · Generalgouvernement) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Materialien von Yad Vashem zur „Aktion Reinhardt“ bewahren Aussagen zu Fuchs’ Tätigkeit in Bełżec und Sobibór sowie zur technischen Vorbereitung von Gaskammern.
- In Forschungen zum Sobibór-Prozess wird er als die Person bezeichnet, die den für die Vergasung in Sobibór verwendeten Motor installierte und in Betrieb nahm.
- Das Landgericht Hagen verurteilte ihn am 20. Dezember 1966 wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu vier Jahren Freiheitsstrafe; die Entscheidung wird in Materialien zum Sobibór-Prozess behandelt.
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil beschreibt das technische Glied des Massenmords: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Geräten in einem System, das von SS-Vorgesetzten, Lagerverwaltung und Wachpersonal aufgebaut wurde. Es schreibt Fuchs weder die selbständige Planung des Gesamtsystems noch alle Verbrechen der Orte zu, an denen er tätig war.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Versetzung von der „Aktion T4“ nach Bełżec an der Wende 1941/1942
- Installation eines Motors in Sobibór 1942
- Sobibór-Prozess vor dem Landgericht Hagen 1965–1966
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im Sobibór-Prozess vor dem Landgericht Hagen wurde Fuchs 1966 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er starb 1980.
Grenzen der Quellenlage
Ein Teil der Feststellungen zu einzelnen technischen Tätigkeiten stammt aus Nachkriegsvernehmungen und Prozessakten, deren Detaillierungsgrad ungleich ist. Das Profil beschränkt sich auf die belegte technische Funktion und nicht auf die Zurechnung jedes Todes in Bełżec, Sobibór oder Treblinka.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.