Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Curt Rothenberger

im Juristenprozess zu sieben Jahren Haft verurteilt; 1959 Suizid 1896–1959

Curt Rothenberger war Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts und Staatssekretär im Reichsjustizministerium. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hamburg · Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

JustizRassenrechtRechtsrepression

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Rothenbergers Verantwortung beruht auf konkreten Leitungs- und Normsetzungsakten sowie auf den Feststellungen des Urteils. Das Profil rechnet ihm weder jedes Urteil unterstellter Gerichte noch das gesamte Repressionssystem des Reichsjustizministeriums automatisch zu. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, HLSL seq. 10966–10970; judgment, printed pp. 10822–10838, findings concerning Curt Rothenberger; Quelle: Free and Hanseatic City of Hamburg — Hamburg State Agency for Civic Education, printed p. 130; biographical note on Curt Rothenberger)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Militärtribunal sprach Rothenberger in den Anklagepunkten II und III schuldig und verhängte sieben Jahre Haft. Am 1. September 1959 beging er in Hamburg Suizid; die Hamburger Quelle betont, dass sein Motiv unbekannt ist. (Quelle: Free and Hanseatic City of Hamburg — Hamburg State Agency for Civic Education, printed p. 130; biographical note on Curt Rothenberger; Quelle: Free and Hanseatic City of Hamburg — Hamburg State Agency for Civic Education, printed p. 141; section on Rothenberger’s death and the limits of the surviving explanation)

Grenzen der Quellenlage

Das Urteil bezeichnete seinen Anteil an „Nacht und Nebel“ als „gering, aber bewusst“. Daraus folgt weder die persönliche Urheberschaft für das gesamte Programm noch Verantwortung für jede repressive Entscheidung unterstellter Stellen. Das Suizidmotiv ist nicht geklärt. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, HLSL seq. 10966–10970; judgment, printed pp. 10822–10838, findings concerning Curt Rothenberger; Quelle: Free and Hanseatic City of Hamburg — Hamburg State Agency for Civic Education, printed p. 141; section on Rothenberger’s death and the limits of the surviving explanation)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.