Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
August Wilhelm Miete
August Wilhelm Miete war Angehöriger der Treblinka-Besatzung mit Verantwortung für das sogenannte Lazarett und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Von Juni oder Juli 1942 bis November 1943 war er im Vernichtungslager Treblinka eingesetzt. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive)
- Er war für das sogenannte Lazarett verantwortlich und beteiligte sich an Auswahl und Tötung kranker, alter und arbeitsunfähiger Häftlinge. (Institute of National Remembrance (IPN))
- Das Gericht wies ihm acht Mordtaten an mindestens neun einzelnen Opfern nach. (Fritz Bauer Institute)
- Als Mittäter am Massenmord an mindestens 300.000 Menschen wurde er zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive)
Stellung in der Verantwortungskette
Mietes Schuld beruht auf unmittelbaren Tötungen und der wissentlich aktiven Mitwirkung am Vernichtungsmechanismus Treblinkas, nicht nur auf formaler Zugehörigkeit zur Lagerbesatzung. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive; Institute of National Remembrance (IPN); Fritz Bauer Institute)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Dienst in Treblinka von Juni oder Juli 1942 bis November 1943, unter anderem im sogenannten Lazarett und auf dem Sortierplatz. (Fritz Bauer Institute)
- Persönliche Tötung kranker, alter oder arbeitsunfähig eingestufter Häftlinge. (Institute of National Remembrance (IPN))
- Lebenslanges Zuchthaus durch das Landgericht Düsseldorf am 3. September 1965. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 3. September 1965 zu lebenslangem Zuchthaus. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive)
Grenzen der Quellenlage
Die Zahl 300.000 bezeichnet die rechtliche Verantwortung als Mittäter am kollektiven Massenmord, nicht die Zahl der eigenhändig Erschossenen. Das Urteil stellte gesondert acht Mordtaten an mindestens neun Opfern fest. Weitere in der Hauptverhandlung bekannt gewordene, aber nicht angeklagte Taten waren nicht Grundlage des Schuldspruchs. (Landgericht Düsseldorf — Treblinka judgment archive; Institute of National Remembrance (IPN); Fritz Bauer Institute)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.