Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
August Meyszner
August Meyszner war Höherer SS- und Polizeiführer im besetzten Serbien. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Belgrad · Kruševac · besetztes Serbien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Von Januar 1942 bis März 1944 war er Höherer SS- und Polizeiführer im besetzten Serbien. (Quelle: Geschichte des 20. Jahrhunderts — Institut für Zeitgeschichte, Radosav Tucovic, Bd. 41/2 (2023), PDF-S. 2–6 (Aufsatz-S. 348–351), besonders Anm. 23 mit Verweisen auf IAB 1919-V-159 und 1919-V-162)
- Der ihm unterstellte Polizeiapparat führte Verhaftungen, Erschießungen und Repressalien durch; Meyszner erteilte direkte Repressionsbefehle. (Quelle: Djordje N. Lopicic — Quellenedition zu Urteilen über deutsche Kriegsverbrechen, Abschnitt über Massenerschießungen und Angeklagten-/Urteilsliste; Bekanntmachung der Erschießung von 575 Menschen am 29. Juni 1943; Militärgericht Belgrad, Az. 725/46, Urteil vom 22. Dezember 1946)
- Im Juni 1943 befahl er die Erschießung von 575 Menschen bei Kruševac. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, Abschnitt „Nachkriegsjustiz“, Absatz über den Höheren SS- und Polizeiführer August Meyszner)
- Ein Belgrader Militärgericht verurteilte ihn zum Tode; am 24. Januar 1947 wurde er hingerichtet. (Quelle: Geschichte des 20. Jahrhunderts — Institut für Zeitgeschichte, Radosav Tucovic, Bd. 41/2 (2023), PDF-S. 2–6 (Aufsatz-S. 348–351), besonders Anm. 23 mit Verweisen auf IAB 1919-V-159 und 1919-V-162)
Stellung in der Verantwortungskette
Meyszners Verantwortung beruht sowohl auf dem Kommando über den regionalen SS- und Polizeiapparat als auch auf einem dokumentierten persönlichen Befehl zur Massenerschießung von Geiseln. (Quelle: Geschichte des 20. Jahrhunderts — Institut für Zeitgeschichte, Radosav Tucovic, Bd. 41/2 (2023), PDF-S. 2–6 (Aufsatz-S. 348–351), besonders Anm. 23 mit Verweisen auf IAB 1919-V-159 und 1919-V-162; Quelle: Djordje N. Lopicic — Quellenedition zu Urteilen über deutsche Kriegsverbrechen, Abschnitt über Massenerschießungen und Angeklagten-/Urteilsliste; Bekanntmachung der Erschießung von 575 Menschen am 29. Juni 1943; Militärgericht Belgrad, Az. 725/46, Urteil vom 22. Dezember 1946; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, Abschnitt „Nachkriegsjustiz“, Absatz über den Höheren SS- und Polizeiführer August Meyszner)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Amtsantritt als Höherer SS- und Polizeiführer im besetzten Serbien im Januar 1942. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, Abschnitt „Nachkriegsjustiz“, Absatz über den Höheren SS- und Polizeiführer August Meyszner)
- Befehl zur Erschießung von 575 Menschen im Juni 1943 als Vergeltung für einen Angriff auf deutsche Hilfspolizisten. (Quelle: Djordje N. Lopicic — Quellenedition zu Urteilen über deutsche Kriegsverbrechen, Abschnitt über Massenerschießungen und Angeklagten-/Urteilsliste; Bekanntmachung der Erschießung von 575 Menschen am 29. Juni 1943; Militärgericht Belgrad, Az. 725/46, Urteil vom 22. Dezember 1946)
- Todesurteil am 22. Dezember 1946 und Hinrichtung am 24. Januar 1947. (Quelle: Geschichte des 20. Jahrhunderts — Institut für Zeitgeschichte, Radosav Tucovic, Bd. 41/2 (2023), PDF-S. 2–6 (Aufsatz-S. 348–351), besonders Anm. 23 mit Verweisen auf IAB 1919-V-159 und 1919-V-162)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach der Auslieferung an Jugoslawien verurteilte ihn ein Belgrader Militärgericht zum Tode; am 24. Januar 1947 wurde er gehängt. (Quelle: Djordje N. Lopicic — Quellenedition zu Urteilen über deutsche Kriegsverbrechen, Abschnitt über Massenerschießungen und Angeklagten-/Urteilsliste; Bekanntmachung der Erschießung von 575 Menschen am 29. Juni 1943; Militärgericht Belgrad, Az. 725/46, Urteil vom 22. Dezember 1946)
Grenzen der Quellenlage
Meyszners Rolle bei der Ermordung jüdischer Frauen und Kinder aus Sajmište im Gaswagen ist umstritten, weil BdS Emanuel Schäfer zugleich einer eigenständigen RSHA-Befehlskette folgte. Das Profil schreibt Meyszner weder die persönliche Steuerung des Gaswagens noch sämtliche Opfer des Polizeiapparats zu. Sein Belgrader Prozess behandelte Besatzungsverbrechen insgesamt, nicht nur den Holocaust. (Quelle: Geschichte des 20. Jahrhunderts — Institut für Zeitgeschichte, Radosav Tucovic, Bd. 41/2 (2023), PDF-S. 2–6 (Aufsatz-S. 348–351), besonders Anm. 23 mit Verweisen auf IAB 1919-V-159 und 1919-V-162; Quelle: Djordje N. Lopicic — Quellenedition zu Urteilen über deutsche Kriegsverbrechen, Abschnitt über Massenerschießungen und Angeklagten-/Urteilsliste; Bekanntmachung der Erschießung von 575 Menschen am 29. Juni 1943; Militärgericht Belgrad, Az. 725/46, Urteil vom 22. Dezember 1946; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, Abschnitt „Nachkriegsjustiz“, Absatz über den Höheren SS- und Polizeiführer August Meyszner)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.