Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Arthur Seyss-Inquart
Arthur Seyss-Inquart war Reichskommissar für die besetzten Niederlande und ehemaliger österreichischer Bundeskanzler. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Österreich, Generalgouvernement und besetzte Niederlande) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Als österreichischer Innenminister und anschließend im März 1938 als Bundeskanzler erleichterte Seyss-Inquart den Anschluss und unterzeichnete das Gesetz zur Eingliederung Österreichs in das Reich.
- Er war Hans Franks Stellvertreter im frühen Generalgouvernement während einer Zeit von Erschießungen, Vertreibung und Raub.
- Als Reichskommissar leitete er ab Mai 1940 die zivile Besatzungsverwaltung der Niederlande, führte antijüdische Maßnahmen ein, unterdrückte den Widerstand und unterstützte Deportationen und Zwangsarbeit.
Stellung in der Verantwortungskette
Seyss-Inquarts Verantwortung veränderte sich mit jedem Amt, verband jedoch beständig politische Annexion und Zivilverwaltung mit Verfolgung. Operative Polizei- und SS-Behörden blieben für Verhaftungen, Transporte und Tötungen eigenständig verantwortlich.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Anschluss Österreichs, März 1938
- Tätigkeit als stellvertretender Generalgouverneur im besetzten Polen, 1939–1940
- Ernennung zum Reichskommissar für die Niederlande, Mai 1940
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte Seyss-Inquart wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verwies dabei auf Deportationen, Zwangsarbeit und Geiselerschießungen. Er wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 gehängt.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil unterscheidet Seyss-Inquarts oberste zivile Befugnisse von den operativen Ketten der deutschen Polizei, SS und kollaborierenden Stellen in den jeweiligen Gebieten.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.