Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Alexander Löhr
Alexander Löhr war Befehlshaber der Luftflotte 4 während des Überfalls auf Polen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Wieluń sowie Süd- und Zentralpolen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Löhr befehligte während des deutschen Überfalls auf Polen im September 1939 die Luftflotte 4.
- Sein Kommando stand in der mit der Bombardierung von Wieluń verbundenen Befehlskette über Richthofens operativer Formation.
- Ein jugoslawisches Gericht verurteilte ihn später wegen auf dem Balkan begangener Verbrechen.
Stellung in der Verantwortungskette
Löhrs Profil benennt die Ebene des übergeordneten Luftflottenkommandos, statt Verantwortung nur bei Flugzeugbesatzungen oder einem untergeordneten Korpskommandeur zu verorten. Die polnische Bombardierungsakte muss getrennt von den nach dem Krieg abgeurteilten Balkankriegsverbrechen analysiert werden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im September 1939 befehligte er die Luftflotte 4 bei Operationen gegen Polen.
- Die Befehlskette umfasste die an der Bombardierung von Wieluń beteiligten Formationen.
- 1947 richtete Jugoslawien Löhr nach der Verurteilung wegen auf dem Balkan begangener Verbrechen hin.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das jugoslawische Verfahren endete 1947 mit einem Todesurteil und einer Hinrichtung. Es war keine gerichtliche Aufarbeitung der Bombardierungsoperationen der Luftflotte 4 in Polen.
Grenzen der Quellenlage
Der rechtliche Charakter der Bombardierung von Wieluń und die Kenntnis des Befehlshabers erfordern einen sorgfältigen Umgang mit Operationsbefehlen, Flugprotokollen und Zielaufklärung. Das Nachkriegsurteil zu den Balkankriegsverbrechen darf nicht als Urteil über den Polenfeldzug ausgegeben werden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.